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AGB

Malerbetrieb Lutz Filk Malermeister

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten sowie damit verbundene Arbeiten gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.Leistungsumfang:

Dem Angebot liegen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum der Firma Lutz Filk Malermeister. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen, sofern gegeben und den tatsächlich ausgeführten Leistungen auf Grundlage des Angebots berechnet.

Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den für Maler- und Lackiererarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften, wie z.B.

DIN 18363 (Anstricharbeiten)

DIN 18366 (Tapezierarbeiten)

DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten)

DIN 18365 (Bodenbelagsarbeiten)

DIN 18364 (Korrosionsschutz an Stahl und Aluminiumbauten)

wobei die Auflistung nicht abschließend ist.

Die Leistung wird aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung durch Aufmaß ermittelt.

 

2.Änderungen der Angebotspreise:

An die Angebotspreise hält sich die Firma Lutz Filk Malermeister 4 Wochen gebunden. Danach kann das Angebot nur noch mit neu zu vereinbarten Preisen angenommen werden.

 

3.Gewährleistung / Abnahme:

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller ist verpflichtet das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm von der Firma Lutz Filk Malermeister, angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Das gleiche gilt, wenn der Besteller das Werk in Gebrauch genommen hat. Kommt der Besteller in Verzug der Abnahme, so geht die Gefahr auf ihn über.

 

4. Zahlung:

Die Vergütung wird fällig mit Abnahme des Werkes und ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Treten Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse schließen lassen und die den Zahlungsanspruch gefährden, ist die Firma Lutz Filk Malermeister, berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zustellen und Sicherheiten zu verlangen. Abschlagszahlungen sind in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu gewähren. Die Rechte des Bestellers gemäß §632a BGB bleiben hiervon unberührt. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Zinsen an.

 

5.Haftung:

Werden erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Besteller oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so bleibt der Zahlungsanspruch der Firma Lutz Filk Malermeister, davon unberührt. Die Firma Lutz Filk Malermeister, haftet nur für Schäden, die sie zu vertreten hat.

 

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Lutz Filk Malermeister. Gerichtsstand ist für Nichtkaufleute und Minderkaufleute der Wohnsitz, für Kaufleute Stadt Siegen.

 

7. Witterung:

Müssen die Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen werden, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.

 

8. Termine:

Die Firma Lutz Filk Malermeister bemüht sich, vorgesehene Fertigstellungstermine einzuhalten. Solche Termine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist ausgeschlossen, soweit der Verzug von der Firma Lutz Filk Malermeister nicht zu vertreten ist. Wird die Firma Lutz Filk Malermeister an der Einhaltung schriftlich zugesicherter Termine durch Verzögerung oder Vorleistung Anderer verhindert, sind ihr erforderliche Überstunden- und Feiertagszuschläge auf Nachweis zu erstatten, soweit vom Arbeitgeber auf Einhaltung dieser Termine bestanden wird.

 

9. Kündigung:

Erfolgt eine Kündigung durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von der Firma Lutz Filk Malermeister zu vertreten ist, so hat die Firma Lutz Filk Malermeister das Recht, eine pauschale Vergütung von 5 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber oder Firma Lutz Filk Malermeister einen geringeren oder höheren Schaden nachweist.

 

10. Datenschutz:

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von der Firma Lutz Filk Malermeister gespeichert.

Die Firma Lutz Filk Malermeister verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.


 

11. Sonstiges:

Arbeiten und Angebote der Firma Lutz Filk Malermeister, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei Kaufleuten gilt entsprechend die VOB/B als ganzes vereinbart und wird entsprechend der vorgenannten Vertragsbedingungen angewandt. Gegenbestätigungen des Bestellers oder Hinweisen auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich wiedersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Lutz Filk Malermeister schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bezüglich der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sollen dann die gesetzlichen Vorschriften gelten.

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